Rekordtemperaturen in Deutschland

Bei Außentemperaturen bis zu 40°C steigt auch die Temperatur im Büro – Zu welchen Maßnahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet? Laut der Arbeitsstättenregel ASR A3.5., die im Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) festgehalten wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet für eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu sorgen. Dabei sollte die schwere der Arbeit und die Bekleidung berücksichtigt werden. Bei schwerer Arbeit im Stehen oder Gehen muss die Raumtemperatur mindestens 12 °C, bei leichter Arbeit, die im Sitzen verrichtet wird, bei 20 °C liegen. Doch wie warm darf es im Büro maximal sein? Arbeitsräume sollen nicht wärmer als 26 °C sein, steigen die Temperatur im Raum über 30 °C ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen. Die effizienteste Maßnahme betrifft den Sonnenschutz. Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen von außen beschattet werden, z.B. durch Jalousien und Markisen. Lüftungseinrichtungen sollten die Wärme von Innen nach Außen leiten und elektrische Geräte nur im Bedarfsfall laufen, um die Wärmeentwicklung im Büro auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Dresscode lockern und die Gleitzeitregelung nutzen, um die Arbeitszeit auf beispielsweise die kühleren Morgenstunden zu verlagern. Die Bereitstellung von Getränken ist in jedem Falle sinnvoll. Übersteigt die Raumtemperatur 35 °C, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum nutzbar. Allerdings steht dem Arbeitnehmer dadurch keine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine Verlängerung der Pausen pauschal zu. Vielmehr ist es empfehlenswert, den Arbeitgeber anzusprechen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

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