Crowdworker – Ein Phänomen der neuen digitalen Arbeitswelt

Die „digitalen Tagelöhner“ wie Crowdworker oft bezeichnet werden, verdienen sich Geld durch verschiedene Micro-Jobs im Internet. Wie sind diese „Arbeitnehmer“ rechtlich abgesichert? Crowdworker testen Apps, fotografieren Supermarktregale, führen Umfragen durch, transkribieren Interviews oder übernehmen andere Aufgaben, die Unternehmen nicht selbst durchführen wollen. Solche kleine Jobs werden über verschieden Crowdworking-Plattformen vermittelt. Offiziell sind diese Crowdworker als selbständige auf dem Arbeitsmarkt unterwegs. Kürzlich klagte jedoch ein Crowdworker vor dem Landesarbeitsgericht München die Internetfirma an, die ihm Jobs vermittelte, da er sich als Angestellter der Firma verstehe. Dem „Crowdworking Monitor“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge, arbeiten ca. 4,8 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung als Crowdworker. Rechtliche Reglungen gibt es für diese Arbeitsform jedoch noch kaum. Wäre es möglich, die digitalen Mico-Jobber besser zu schützen?

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